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Geschäftsbanken

Institute, mit denen die Deutsche Bundesbank die in § 19 BBankG bezeichneten Geschäfte betreiben darf. Geschäftsbanken sind alle Kreditinstitute im Sinn des KWG (Banken). Geschäftsbanken im engeren Sinne nur solche Institute, die sich mit allen wesentlichen Sparten des Bankgeschäfts befassen. - Gegensatz: Spezialbanken.

 

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