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BBankG

Gesetz über die Deutsche Bundesbank, Gesetz vom 26. 7. 1957, mit dem die Deutsche Bundesbank errichtet wurde. Es regelt die Organisation der Deutschen Bundesbank und legt die Aufgaben der Geldpolitik sowie den Rahmen für die Instrumente der Geldpolitik in Deutschland fest. Das BBankG ist inzwischen mehrfach novelliert worden, um es veränderten geld- und finanzwirtschaftlichen Bedingungen, aber auch politischen Veränderungen (z. BBankG durch die deutsche Einigung) anzupassen.

 

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