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Aufgaben der Geldpolitik

In Deutschland hat der Gesetzgeber in § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) die Funktionen der Deutschen Bundesbank als Trägerin der Geldpolitik festgelegt. Als geldpolitische Aufgabe ist es ihr aufgegeben, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel zu regeln, die Währung zu sichern. - Unterscheidung: Die Bundesbank versteht die Formulierung "die Währung sichern" vorrangig als Auftrag zur Stabilisierung des Binnenwerts der D-Mark. Neben dem binnenwirtschaftlichen Auftrag hat die Formulierung "die Währung sichern" einen außenwirtschaftlichen Aspekt: die Stabilisierung des Außenwerts der D-Mark. - Die Bundesbank ist in ihren geldpolitischen Entscheidungen unabhängig von der Bundesregierung (Unabhängigkeit der Zentralbank). Nach § 12 des BBankG ist sie zwar verpflichtet, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen, aber nur insoweit, als sie dabei nicht ihre zentrale Aufgabe verletzt.

 

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