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Zentralbank

I. Bankwesen: Eigenständige staatliche Institution, die mit der Wahrung der Aufgaben der Geldpolitik betraut ist. In den einzelnen Ländern gibt es verschiedene Grade der Unabhängigkeit der Zentralbank und unterschiedliche Aufteilungen der geldpolitischen Einzelkompetenzen zwischen den Zentralbank und den Regierungen. In Deutschland ist die Deutsche Bundesbank für Geldpolitik verantwortlich. - Vgl. auch Geldtheorie IV 5.
II. Genossenschaftswesen: Mittelbau des kreditgenossenschaftlichen Verbundes (genossenschaftlicher Verbund). 1872 Gründung einer ersten regionalen genossenschaftlichen Zentralkasse als Geldausgleichsstelle. Spitzeninstitut ist die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank). Nach längerer Diskussion am 7. 12. 89 Beschluß des Verbandsrats des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, daß jede Zentralbank frei entscheiden kann, ob sie selbständig bleiben oder mit der DG-Bank zusammengehen will. Der kreditgenossenschaftliche Verbund präsentiert sich je nach Region als ein drei- oder zweistufiges System. Träger der Zentralbank sind im wesentlichen die Kreditgenossenschaften der jeweiligen Region. - Funktionen: Liquiditätsausgleich für die Volks- und Raiffeisenbanken; Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; Gewährung und Vermittlung von Krediten; Ausführung von Wertpapiergeschäften einschl. Übernahme des Depotgeschäfts; Abwicklung von Außenhandelsgeschäften; Beteiligung an Verbundinstituten zur Erweiterung der Dienstleistungspalette. Wesentliches Merkmal dieser Funktionsübernahme auf einer der Kreditgenossenschaften übergeordneten Stufe ist das Subsidiaritätsprinzip.

 

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