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bargeldloser Zahlungsverkehr

unbarer Zahlungsverkehr, Zahlungsausgleich ohne Verwendung von Bargeld, d. h. Buchgeldzahlung durch Verrechnungsscheck, Lastschrift oder Überweisung, indem der Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird, vorausgesetzt beide Beteiligten unterhalten Konten. Besitzt einer der beiden Beteiligten kein Konto, so ist eine völlige Ausschaltung der Barzahlung nicht möglich (halbbarer Zahlungsverkehr). Eine weitere Form der bargeldlosen Zahlung ist die Kartenzahlung (kartengesteuerte Zahlungssysteme), bei der Transaktionsbelege vom Kartenakzeptanten zur Gutschrift des Rechnungsbetrages bei der Kartenorganisation eingereicht werden. Der Anteil dieser Zahlungsform am b. Z. nimmt kontinuierlich zu. - Um den aufwendigen beleggebundenen b. Z. zu rationalisieren, wird zunehmend versucht, den b. Z. beleglos abzuwickeln (elektronischer Zahlungsverkehr).

 

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