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ländliche Kreditgenossenschaften

Darlehnskassen-Vereine, Spar- und Darlehnskassen, Raiffeisenbanken, eingetragene Genossenschaften. Die ersten l. K. wurden von F. W. Raiffeisen um 1850 gegründet. - Gemeinsam mit den Volksbanken unterhalten sie das größte Bankstellennetz in der Bundesrepublik. Von den Mitgliedern sind rund die Hälfte Landwirte, die andere Hälfte Gewerbetreibende und Arbeitnehmer. Die Zahl der l. K., die ehren- oder nebenamtlich (von Lehrern, Bauern, Pfarrern, Angestellten etc.) geleitet werden, geht zurück. Dagegen wächst die Zahl der von Bankfachleuten hauptamtlich geleiteten Spar- und Darlehnsbanken und Genossenschaftsbanken stetig. - Geschäfte: Grundsätzlich alle Bankgeschäfte, Effekten- und Devisengeschäfte unter Mitwirkung der Zentralkassen. Die Kreditgewährung erfolgt vornehmlich in Form des kurz- und mittelfristigen Buchkredits, an Nichtlandwirte vielfach auch in Form des Wechselkredits. Kreditgewährung an Nichtmitglieder hat Verlust der Steuerprivilegien zur Folge. Je ca. 40% der Gesamtausleihungen entfallen auf die Landwirtschaft und das mittelständische Gewerbe, der Rest auf freie Berufe und Arbeitnehmer. - Die l. K. sind in Genossenschaftsverbänden und diese wieder im Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) zusammengefaßt. Bankmäßige Betreuung erfolgt durch Zentralkassen, deren Spitzeninstitut die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) ist.

 

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