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Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank)

Sitz in Frankfurt a. M., Spitzeninstitut der genossenschaftlichen Bankengruppe in der Bundesrep. Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) Körperschaft des öffentlichen Rechts. - 1. Entwicklung: Die DG-Bank ist Funktionsnachfolgerin der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse, die aus der 1895 errichteten Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse hervorging. Zur Förderung des gesamten Genossenschaftswesens, insbes. des genossenschaftlichen Personalkredits, durch Gesetz vom 11. 5. 1949 zunächst als Deutsche Genossenschaftskasse gegründet und durch Gesetz vom 22. 12. 1975 (BGBl I 3171) mit universeller Aufgabenstellung in DG-Bank umgeändert. Beteiligt sind die genossenschaftlichen Zentralbanken, die Kreditgenossenschaften der Primärstufe, andere Genossenschaften und zu 1% Bund und Länder. - 2. Aufgaben: Als Zentralbank Förderung des gesamten Genossenschaftswesens unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips ; Mitwirkung bei der Förderung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft. Bankgeschäfte aller Art, die unmittelbar oder mittelbar der Zweckerfüllung dienen. - 3. Geschäftskreis: Die DG-Bank steht als universell und international arbeitende Geschäftsbank mit Emissionsrecht an der Spitze des Verbunds der Genossenschaftsbanken der Bundesrep. Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) Sie operiert auf den Finanzmärkten des In- und Auslands. Filialen, Repräsentanzen und Beteiligungen in den wichtigsten Finanzzentren der Welt. Internationale Kooperation mit westeuropäischen Schwesterinstituten in der UNICO Banking group, maßgebliche Beteiligung an der BEG-Bank Europäischer Genossenschaften AG, Zürich. Tochtergesellschaften und Beteiligung an in- und ausländischen Banken und Nichtbanken zur Komplettierung des Dienstleistungsangebotes für den genossenschaftlichen Verbund. - Vgl. auch Genossenschaftswesen.

 

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