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internationale Kooperation

1. Begriff: grenzüberschreitende Kooperation zwischen Unternehmungen. Erfolgt auf staatlicher und unternehmerischer Basis, die in Anbetracht des Umfangs der Programme oder im gemeinsamen Interesse verschiedener (mehrerer) Staaten (Länder) erforderlich ist. - 2. Formen mit und ohne Kapitalbeteiligung unterscheiden. Beispiele für i. K. ohne Kapitalbeteiligungen sind internationale Lizenzen, internationale Patente, internationales Franchising, internationale Projekte. Internationale Kooperationen mit Kapitalbeteiligung sind: internationale Joint Ventures, internationale strategische Allianzen, sofern sie grenzüberschreitend getätigt werden. - 3. Je nach Bedeutung von Programm- und Projektgröße, bedingt auch durch gezielte Partnerwahl (Nato, EWG, EFTA - oder auch Entwicklungsländer), können bei der praktischen Abwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sich Schwierigkeiten ergeben: Vielfältige Gesetze, Vorschriften, statistische Verfahren und Meldepflichten, die einer nationalen Kontrolle dienen, müssen befolgt und erfüllt werden. In Anpassung an die Gegebenheiten des modernen Geschäftsgebahrens ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob bei besonders interessanten Programmen auf die eine oder andere Vorschrift, deren Befolgung mit Anwendung nationaler Verordnung überflüssigen, doppelten oder unzumutbaren Aufwand erfordern, verzichtet werden kann. Möglichkeiten für die Schaffung von Vereinfachungen, von Verzicht auf Einzelvorschrift oder zur Errichtung von Sammel- und Globalverfahren oder spezifische Anpassung an das Vertragsgeschehen sind auszuschöpfen. - 4. Bei der Neuartigkeit der in den letzten Jahren getroffenen internationalen Vereinbarungen, Regierungsabkommen oder Wirtschaftsbündnissen kann in einigen Fällen auch Änderung nationaler Gesetze und Vorschriften auf offizieller Ebene notwendig werden. Im Interesse der Durchführung von internationalen Zielen werden daher die beteiligten Regierungen die Partner an i. K. zu diesen Problemen hören und ggf. unter Einschaltung entsprechender Fachgremien Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Es liegt im Interesse jeder i. K., daß die Programmpartner das Projekt so genau beschreiben und daß wirtschaftliches Interesse jedes einzelnen Landes an der Durchführung und der Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit in der Programmabwicklung klar ersichtlich ist. - 5. Die Zuverlässigkeit der Programmpartner ist Voraussetzung. Daher wird das Engagement branchenorientierter Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Durchführung und Einhaltung aller geltenden Bestimmungen garantieren, auch von den Regierungen begrüßt. Die für die einzelnen Branchen bestehenden Fachverbände bieten ihrerseits über Fachausschüsse entsprechende Arbeitsgremien, die als Arbeitsebene für die gesamte Branche zur Verfügung stehen, so daß auch die Einbindung mittlerer und kleinerer Unternehmen selbst in internationale Kooperationen möglich ist. internationale Kooperation d. R. wird der Ablauf internationaler Programme über sog. Leitfirmen oder Gremien gesteuert, die als Projektführer auftreten oder über Konsortien auf internationaler Basis als Steuerungsorgan wirksam werden. - Vgl. auch zwischenstaatliche Gemeinschaftsprogramme.

 

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