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Kapitalbeteiligung

materielle Mitarbeiterbeteiligung. Der Arbeitnehmer ist nicht aufgrund seiner Mitarbeitereigenschaft, sondern als Kapitalgeber am Gewinn des arbeitgebenden Unternehmens beteiligt. Das Aufbringen einer Kapitaleinlage durch den Mitarbeiter kann erfolgen durch eine Erfolgsbeteiligung, Unternehmenszuwendungen; staatliche Prämien und Eigenleistungen. Die Verwendungsseite der K., also die Form der K., ist abhängig von der rechtlichen Situation der Unternehmung; es gibt eine Vielzahl von Modellen der Kapitalbeteiligung

 

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