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Eigenleistungen

Begriff der handelsbilanziellen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV); umfaßt alle selbst hergestellten Leistungen. Zu unterscheiden: a) nicht aktivierbare E., z. B. selbst ausgeführte Reparaturen, aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; b) aktivierungspflichtige E., das sind spätere Marktleistungen (Halb- und Fertigfabrikate) oder primär innerbetrieblich zu nutzende, materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (innerbetriebliche Leistungen), die bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens in der Gewinn- und Verlustrechnung als "andere aktivierte Eigenleistungen", einem Teil der Gesamterträge des Betriebes (Gesamtleistung), auszuweisen sind.

 

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