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Erfolgsbeteiligung

individual- oder kollektivvertragliche Vereinbarung eines Arbeitgebers mit seinen Mitarbeitern (einzelner Arbeitnehmer oder Betriebsrat in Form einer Betriebsvereinbarung), die additiv zum tarifvertraglich festgesetzten Lohn regelmäßig einen Anteil am Erfolg des Unternehmens gewährt. Erfolgsbeteiligung kann orientiert sein am erzielten Gewinn (Gewinnbeteiligung), am Ertrag (Ertragsbeteiligung) oder an der Leistung (Leistungsbeteiligung). Zu welcher Form eine Erfolgsbeteiligung erfolgt, ist abhängig von der Rechtsform sowie vertraglichen Abmachungen zwischen den Partnern.

 

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