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Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr

unter die Begriffe Gefahrgutverordnung-Binnenschiffahrt vom 21. 12. 1994 (BGBl I 3971) fallende Stoffe und Gegenstände. Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr i. B. sind nur bedingt zur Beförderung mit Binnenschiffen zugelassen und müssen die Anforderungen der Anlage erfüllen. - Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.

 

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