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Beschluß

gerichtliche Entscheidung, z. Beschluß im Zivilprozeß, die (im Gegensatz zum Urteil) meist ohne mündliche Verhandlung ergeht. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Beschluß wird i. d. R., wenn dagegen Beschwerde gegeben ist, mit Gründen versehen. Beschluß kann das Gericht i. d. R. abändern (Ausnahme: B., gegen den sofortige Beschwerde zugelassen ist).

 

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