Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Tierseuchengesetz

Gesetz i. d. F. vom 29. 1. 1993 (BGBl I 116) m. spät. Änd., regelt die Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren oder Süßwasserfischen auftreten oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische übertragen werden können (Tierseuchen). Verboten ist u. a. die Ein- und Durchfuhr seuchenkranker Tiere. Bei Ausbruch von Seuchen besteht Anzeigepflicht. Zum Schutz gegen die ständige Gefährdung der Viehbestände durch Viehseuchen können einzelne Maßregeln angeordnet werden (§§ 17 ff. TierSG). Bei Tierverlusten wird Entschädigung geleistet (§§ 66 ff. TierSG). - Zuwiderhandlungen sind Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Tierschutzgesetz
Tierversicherung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wirtschaftsspionage | Wareneingang | Handwerksgesetzgebung | Marktprognose | Gewerbelehrer
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum