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Wareneingang

der Einkauf von Waren, buchhalterisch in der Finanzbuchhaltung auf Wareneinkaufskonto festzuhalten, wenn wirtschaftliches Eigentum (Verfügungsmacht) erlangt ist, also insbes. auch dann, wenn die Ware mit einfachem, verlängertem oder erweitertem Eigentumsvorbehalt gekauft oder noch nicht bezahlt ist oder zur Verfügung des Käufers bei Dritten lagert.

 

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