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Durchfuhr

Begriff des Außenwirtschaftsrechts: Die Beförderung von Sachen aus fremden Wirtschaftsgebieten durch das Wirtschaftsgebiet, ohne daß die Sachen in den freien Verkehr des Wirtschaftsgebietes gelangen (§ II, V AWG). - Vgl. auch Transithandel, Warendurchfuhr.

 

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