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Tierversicherung

wichtige Versicherungsmöglichkeit für den in der Bundesrep. D. vorherrschenden landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbesitz, wobei der Tierlebensversicherung mit Universalität der Gefahrtragung die größte Bedeutung zukommt. Außerdem gibt es zahlreiche - meist kurzfristige - Sonderversicherungen gegen vorübergehende Gefährdung der Tiere, z. B. Ausstellungs-, Operations- (Kastrations-), Mastschweine-, Rennpferde-, Schlachtvieh-, Tierdiebstahl-, Transport-, Trächtigkeits-, Verkehrsunfall-, Vollblut-, Halbblut-, Weide-, Weidediebstahl-, Zuchttierversicherung, die ganz bestimmte, genau umschriebene Gefahren abdecken. - Umfang: Versichert sind Tod, Nottötung, dauernde Unbrauchbarkeit für den jeweiligen Verwendungszweck, Zuchtuntauglichkeit, Diebstahl oder Raub. Wegen des hohen subjektiven Risikos meist Selbstbehalt von 20%.

 

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