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Energieeinsparung

1. Begriff: Angesichts begrenzter Vorräte fast aller Energiequellen und der Umwelt- und Klimabelastung durch Energieverbrauch ist die Energieeinsparung ein wesentliches Ziel der Energiepolitik. Einsparung wird erreicht durch Änderung des Verbrauchsverhaltens (Verringerung des Verbrauchs an Energiedienstleistungen; z. B. Absenkung der Raumtemperatur) und effizienteren Umgang mit Energie von der Gewinnung bis zum Endverbrauch: Erhöhung der Wirkungsgrade, Verringerung des spezifischen Energieverbrauchs (Verringerung des Energieeinsatzes bei unveränderter (Energiedienst-)Leistung; z. B. Einbau einer Heizanlage mit höherem Wirkungsgrad). - 2. Maßnahmen: a) Staatliche Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung durch moral suasion, gesetzliche Vorschriften (z. B. Mindeststandards für die Wärmedämmung von Neubauten) und Subventionen für energiesparende neue Techniken. Nur in Extremfällen wird das Verbrauchsverhalten selbst reglementiert (sonntägliches Fahrverbot nach der ersten Energiekrise). - b) Maßnahmen der Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen: Programme zur Verringerung des Energieeinsatzes pro Energiedienstleistung (Förderung des Kaufs verbrauchsarmer Haushaltsgeräte, von Energiesparlampen etc.) least cost planning. - 3. Beurteilung der staatlichen Maßnahmen: Durch Energiepreissteigerungen induzierter und autonomer technischer Fortschritt hat bisher wesentlich mehr zur Verringerung der gesamtwirtschaftlichen Energieintensität beigetragen als staatliche Energiesparpolitik. Eine dauerhaft erfolgreiche Energieeinsparungspolitik aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes erfordert Internalisierung externer Effekte der Energienutzung durch Energiesteuern, CO2-Zertifikate u. ä. um Einsparung wirtschaftlich attraktiver zu machen. Ein wichtiges Anwendungsfeld der Energieeinsparungspolitik ist daneben die Festlegung von Energieverbrauchsnormen (verschärfte Wärmedämmvorschriften u. ä.).

 

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