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Internalisierung externer Effekte

Anlastung von externen Kosten bzw. Vergütung von externen Erträgen beim Verursacher. Durch die Internalisierung externer Effekte soll die durch e. E. bedingte Fehlallokation (Marktversagen) beseitigt werden. Die I.e.E. führt zur Übereinstimmung zwischen privater und gesamtwirtschaftlicher Rentabilitätsrechnung (Umwelt- und Ressourcenökonomik). Eine vollständige Internalisierung externer Effekte e. E. ist in der Praxis insbes. wegen der Probleme einer ökonomischen Bewertung von Umweltschäden kaum möglich. Das Prinzip kann jedoch als Leitbild der Umweltpolitik dienen.

 

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