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Münzen

Münzgeld. 1. Begriff/Entwicklung: Metallscheibchen, die als Zahlungsmittel fungieren. Um Tauschakte insbes. bei Mehrfachtausch zu vereinfachen, wurden schon früh Edelmetalle eingesetzt, da diese die für ein allgemein akzeptiertes Tauschgut wichtigen Eigenschaften der Homogenität, Teilbarkeit, Haltbarkeit und Seltenheit aufweisen. Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurden fast ausschließlich Kurantmünzen aus Gold und/oder Silber als gesetzliche Zahlungsmittel mit unbeschränkter Annahmepflicht emittiert. Seitdem haben Banknoten die Funktion der wertvollen, aber schwer handhabbaren Kurantmünzen übernommen. Scheidemünzen dienen weiterhin dem Kleinverkehr. - 2. Arten: a) Bei Kurantmünzen stimmen Nennwert und Warenwert (idealtypischerweise) überein. Kurantmünzen sind grundsätzlich vollwertige Münzen, die die Nennwertgleichung erfüllen: Nennwert = Edelmetallgewicht × Edelmetallpreis je Gewichtseinheit (+ Prägekosten + Münzgewinn). - b) Bei Scheidemünzen liegt der Nennwert erheblich über dem Warenwert. Scheidemünzen sind grundsätzlich unterwertige Münzen. Alle Münzen im Geldsystem der Bundesrep. D. sind Scheidemünzen. - Vgl. auch Geld, Münzumlauf.

 

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