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Effektengeschäft

verschiedenartige Bankgeschäfte, eine Aufgabe der Effektenabteilungen der Banken. - Arten: (1) Der kommissionsweise An- und Verkauf von Effekten (Effektenkommissionsgeschäft), (2) der Eigenhandel mit Effekten im Tafelgeschäft und im Spekulationsgeschäft für eigene Rechnung, (3) die auftragsweise Effektenverwahrung und -verwaltung (Depotgeschäft) und (4) das Emissionsgeschäft. - Effektengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes ist die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere (§ 1 KWG); Effektengeschäft ist Bankgeschäft im Sinne des KWG.

 

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