Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Einlagengeschäft

Bankgeschäft i. S. des § 1 I 1 KWG. Das Einlagengeschäft beinhaltet die Annahme fremder Gelder als verzinsliche oder unverzinsliche Einlagen. Bei der Annahme von Sichteinlagen und Termineinlagen (unter dem Begriff Depositen subsumiert) als Depositengeschäft bezeichnet. - § 3 KWG verbietet das Einlagengeschäft für Werksparkassen und Zwecksparunternehmen (ausgenommen Bausparkassen) oder wenn durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheiten die Verfügung über die Einlagen durch Barabhebung ausgeschlossen oder erheblich erschwert wird.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Einlagen
Einlagensicherung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Gruppenarbeit | Quellprogramm | strategische Handelspolitik | Firmenausschließlichkeit | Arbitrage gegen staatliche Regulierungen
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum