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Bodensonderung

im Beitrittsgebiet geltendes neuartiges Verfahren zur Festlegung von Grundstücksgrenzen durch einen Sonderungsbescheid. Rechtsgrundlage ist das durch Art. 14 des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes vom 20. 12. 1993 eingeführte Bodensonderungsgesetz (BGBl. I 2182, 2215). Der Sonderungsbescheid stellt einen aus einer Karte und einer Grundstücksliste bestehenden Sonderungsplan fest (§§ 7 ff.). Damit werden Grundstücke in grundbuchtauglicher Form festgestellt, ohne daß es einer Vermessung bedarf (vgl. Grundstücke I). Das Sonderungsverfahren ermöglicht die relativ einfache Bestimmung unvermessener Grundstücke, die Neuaufteilung von Grundstücken im Zuge der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und Teilungen oder Neuordnung im Zuge der Maßnahmen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

 

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