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Bodenwertzuwachssteuer

spezielle Form einer allokationspolitisch einsetzbaren Wertzuwachssteuer, die die Wertsteigerung von Grundstücken erfaßt. - In Deutschland wurde die Bodenwertzuwachssteuer von (ca.) 1900 bis 1944 erhoben, betrug 10-30% des Veräußerungserlöses und floß zuletzt ausschließlich den Gemeinden zu. Die Bodenwertzuwachssteuer wird derzeit als echte Wertzuwachssteuer in der Bundesrep. D. nicht erhoben. Nachdem der geplante Planungswertausgleich sich nicht einführen ließ und sich die von 1960 bis 1962 erhobene Baulandsteuer als Fehlschlag erwies, sind im Steuersystem der Bundesrep. D. allenfalls Anklänge an eine Wertzuwachsbesteuerung festzustellen.

 

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