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Bundesverband deutscher Banken e V (BdB)

Spitzenverband der in privater Rechtsform geführten Kreditinstitute; Sitz in Köln. Neu gegründet 1951. Der BdB setzt die Tradition des 1901 in Berlin gegründeten Centralverbands des deutschen Bank- und Bankiergewerbes fort. Er ist Dachorganisation für dreizehn Mitgliedsverbände, davon elf Landesverbände, deren Tätigkeitsbereich sich auf die einzelnen Bundesländer erstreckt, wobei der Verband der privaten Hypothekenbanken in Bonn und die Arbeitsgemeinschaft privater Schiffsbanken in Bremen ihren Sitz haben. - Organe des BdB sind Mitgliederversammlung, Hauptausschuß, Vorstand und Geschäftsführung; außerdem Arbeitsausschüsse und Kommissionen. Am 1. 6. 1966 wurde zum Schutz der Einleger beim Bundesverband ein Einlagensicherungsfonds gegründet; am 4. 12. 1969 Gründung des Prüfungsverbandes deutscher Banken. - Aufgaben: Wahrung der Interessen der deutschen Banken, insbes. Unterrichtung der Mitgliedsverbände und der angeschlossenen Institute; Beratung und Unterstützung der Behörden; Öffentlichkeitsarbeit; Pflege der Beziehungen zu ausländischen Verbänden des Bankgewerbes.

 

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