Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Arbeitgeberverbände

freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zwecks Wahrnehmung gemeinsamer Interessen in arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Hinsicht. Art. 9 GG garantiert das Recht, zur Wahrnehmung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Arbeitgeberverbände können gem. § 2 TVG wie Gewerkschaften Tarifvertragspartei sein, wenn der Arbeitgeberverbände eine Vereinigung kollektiver Arbeitgeberinteressen ist. - Arbeitgeberverbände sind i. d. R. privatrechtliche Vereine. - Arbeitgeberverbände sind fachlich und regional organisiert. - In der Bundesrep. D. ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Dachorganisation der deutschen Wirtschaft.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeberzuschuß

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Repatriierung | Faktorpreisausgleichsregion | Kosten | einstweilige Kostenbefreiung | Versetzung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum