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Repatriierung

I. Internationale Unternehmen: Bezeichnung für den Wiedereingliederungsprozeß in das Stammhaus und -land nach einem Auslandseinsatz. Die Rückkehrproblematik entsteht in erster Linie aus einem ethnozentrischen Ansatz einer multinationalen Unternehmung. Es kann dabei zu Problemen bei der betrieblichen Wiedereingliederung, bei der Suche nach einer geeigneten Position im Stammhaus, der Anpassung an die Anstellungsbedingungen des Stammlandes sowie die innerbetriebliche Sozialisation als auch bei der Integration in den privaten Lebensbereich kommen. Der sog. "Rückkehr-Schock" wird ausgelöst z. B. durch Prestige- und Statusverlust, Verlust des Freundeskreises, Ausbildungsprobleme der Kinder oder Berufstätigkeit des Ehepartners. Die Aktivitäten zur Reintegration von seiten der Unternehmung sollten jeweils individuell abgestimmt sein. Generell beginnt die Rückkehrplanung schon vor der eigentlichen Entsendung durch die Festlegung der Dauer des Auslandsaufenthaltes und die Position nach der Rückkehr. Darüber hinaus sind antizipativ Maßnahmen zur Erleichterung der Wiedereingliederung zu treffen: Kontaktpflege mit dem Heimatland, Kontakt-Person(en) im Stammhaus oder Beratung hinsichtlich der privaten Reintegration der Familie als interdependentem Bezugspunkt zur beruflichen Wiedereingliederung.
II. Außenwirtschaft: Rückführung des Einkommes von im Ausland tätigen Produktionsfaktoren in das Land der Faktoreigner. Arten: Grenzgängereinkommen sind Bestandteil des Bruttoinlandsprodukts des Landes, in dem die Produktion stattfindet. Es ist aber Bestandteil des Bruttosozialprodukts des Wohnsitzlandes der Grenzgänger. Repatriierung findet weiters statt, wenn die im Land A befindliche Produktionsstätte an ihre Muttergesellschaft (multinationale Unternehmung) mit Sitz im Land B Gewinne abführt. Auch die Zinseinkommen von internationalen Portfolioinvestition stellen repatriierte Einkommen dar. Diese Repatriierungen finden im Rahmen der Zahlungsbilanz ihren Niederschlag in der Dienstleistungsbilanz. Das Einkommen von Gastarbeitern mit Wohnsitz im Inland zählt jedoch zum Bruttoinlandsprodukt. Überweisungen von Gastarbeitern in ihr Heimatland werden im Rahmen der Zahlungsbilanz in der Transferbilanz verbucht.

 

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