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außenwirtschaftliches Gleichgewicht

externes Gleichgewicht, gehört neben der Preisniveaustabilität, der Vollbeschäftigung und dem wirtschaftlichen Wachstum zu den vier gesamtwirtschaftlichen Zielen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes. Zu unterscheiden vom definitionsgemäß immer gegebenen Ausgleich der Zahlungsbilanz. Zahlungsbilanzgleichgewicht kann mit Defiziten (Überschüssen) der Leistungsbilanz bei gleichzeitigen Überschüssen (Defiziten) in der Kapitalverkehrsbilanz einhergehen. Außenwirtschaftliches Gleichgewicht hingegen bezieht sich auf den Ausgleich der Leistungsbilanz, d. h. die durch das ursprüngliche Leistungsbilanzungleichgewicht entstandene Akkumulation von Verbindlichkeiten (Forderungen) gegenüber dem Ausland muß durch Handelsbilanzüberschüsse(defizite) bedient werden. In der monetären Außenwirtschaftstheorie wird unterschieden zwischen dem kurzfristigen a. G. im Sinne eines Gleichgewichts auf dem Devisenmarkt und dem langfristigen a. G., bei dem keine Veränderung der Nettoauslandsverschuldung mehr erfolgt (Leistungsbilanzausgleich). - Vgl. auch Devisenmarkt, Zahlungsbilanzausgleich.

 

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