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Wachstum

1. Zahlenmäßige Zunahme von Populationen von Lebewesen, z. B. Bevölkerungswachstum. - 2. Wirtschaftswachstum: a) Begriff: Wirtschaftliches Wachstum kann ganz allgemein als Zunahme der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft bezeichnet werden. - b) Indikatoren des Wirtschafts-W.: Die Leistungsfähigkeit wird dabei durch verschiedene Größen ausgedrückt, in den meisten Veröffentlichungen durch das Bruttosozialprodukt (BSP), das Bruttoinlandsprodukt (BIP), oder das Volkseinkommen. Wirtschaftliches Wachstum bedeutet somit eine Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion, bzw. des gesamtwirtschaftlichen Einkommens. Dabei sind grundsätzlich zwei Möglichkeiten zu unterscheiden: Eine Steigerung kann aufgrund einer verbesserten Auslastung der vorhandenen Produktionskapazitäten durch vermehrten Einsatz der Produktionsfaktoren erfolgen (Auslastungseffekt) oder durch eine Ausweitung der Produktionskapazitäten (Kapazitätseffekt), wobei oftmals nur bei Kapazitätseffekten von Wachstumseffekten gesprochen wird. Das Interesse gilt dabei häufig den Pro-Kopf-Größen, denn das Wachstum der Indikatoren der Leistungsfähigkeit und das Wachstum der Bevölkerung stehen in einem negativen Zusammenhang: Ist die Wachstumsrate der Bevölkerung höher als die Wachstumsrate etwa des BSP, dann sinkt das BSP pro Bevölkerungsmitglied. - c) Das SP als Wachstumsmaßstab wird aus zwei Gründen kritisiert: (1) Unzureichende Möglichkeit des Messens aller in einer Volkswirtschaft erbrachten Leistungen: Diese Kritik bezieht sich vor allem auf das Nichterfassen aller innerhalb von Haushalten erbrachten Leistungen sowie aller Leistungen, die nicht auf offiziellen Märkten getauscht werden, sondern der sog. Schattenwirtschaft zugerechnet werden müssen. (2) Unzureichende Berücksichtigung von bestimmten qualitativen Eigenschaften der wirtschaftlichen Entwicklung: Diese Kritik wurde (und wird) unter der Diskussion quantitatives versus qualitatives Wachstum geführt. Die Forderung nach einem qualitativen wirtschaftlichen Wachstum bezieht sich dabei auf verschiedene wünschenswerte Eigenschaften der Entwicklung. Im Vordergrund stehen eine Verringerung der Ungleichheit der personellen Einkommensverteilung und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Umwelt: (a) Verteilungsfragen können nur mit expliziten Wertungen bezüglich der Gerechtigkeitsvorstellung beantwortet werden. Das BSP wird von den meisten Ökonomen als Zielgröße des Wachstum akzeptiert, da ein steigendes SP zumindest für eine größere Verteilungsmasse sorgt, womit Verteilungsfragen dann leichter zu lösen sind. (b) Die Problematik einer zunehmenden Beeinträchtigung unserer Lebensumwelt durch wirtschaftliches Wachstum wurde in umfassender Weise erstmals im Bericht des Massachussetts Institute of Technologie unter Leitung von Meadows (1972) für den Club of Rome analysiert. Der Bericht ist die Grundlage für Kontroversen, die in den folgenden Jahren unter dem Thema Ökonomie versus Ökologie geführt werden. Unstrittig ist in dieser Diskussion das formulierte Ziel eines umweltschonenden Wirtschaftens, strittig bleibt allerdings die exakte Operationalisierung dieses Ziels. Festzustellen ist vorerst: Die Bürger haben gleichzeitig Präferenzen für produzierte Güter und für eine hohe Umweltqualität. Dabei werden in jeder Produktion Ressourcen (und oftmals nichtreproduzierbare Ressourcen) verbraucht und fast jede Produktion hinterläßt Schadstoffe in der Umwelt (vgl. auch Umwelt- und Ressourcenökonomik). Der Ökonom steht somit vor der Aufgabe, eine wirtschaftliche Entwicklung zu beeinflussen, die sowohl dem Ziel einer gewünschen Güterversorgung dient als auch einer gewünschten Umweltqualität. Dabei stehen quantitatives Wachstum des BSP und qualitatives Wachstum nicht notwendigerweise im Widerspruch, denn ein zunehmender Anteil des BSP wird z. B. durch in der Umwelttechnik produzierende Industrie erzeugt. - d) Das Wachstum als politisches Ziel ist in der Bundesrep. D. seit 1967 mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstum der Wirtschaft (StWG) rechtlich vorgegeben (Stabilitäts- und Wachstumsgesetz). Darin wird von wirtschaftspolitischen Maßnahmen gefordert, "... daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum beitragen" sollen. - Vgl. auch Wachstumstheorie, Wachstumspolitik.

 

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