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Bevölkerung

die in einer Volkszählung oder deren Fortschreibung erfaßten Personen am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung. Dazu zählen auch die im Bundesgebiet gemeldeten Ausländer (einschl. Staatenlose). Nicht zur Bevölkerung gehören die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. - Begriffseinführung: Mit der Einführung neuer Meldegesetze in fast allen Bundesländern wurde die Fortschreibung der Bevölkerung im April 1983 auf den neuen Begriff der Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung umgestellt. Der neue Begriff stimmt, insbes. wegen der anderen Zuordnung von Verheirateten, nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebenden Personen mit mehreren Wohnungen im Bundesgebiet, nicht mit dem der bisherigen Wohnbevölkerung überein. Seitdem wird generell nur noch die neue Bezeichnung "B." benutzt. - Besonderheiten bei Volkszählungen: (1) Nicht erfaßt werden zufällig anwesende Personen; (2) vorübergehend Abwesende werden mitgezählt (z. Bevölkerung auswärtswohnende Erwerbstätige, Schüler, Studenten, Grundwehrdienstleistende); (3) Personen, die in Anstalten leben, werden dort gezählt, wenn sie keine weitere Wohnung haben bzw. keinem Haushalt angehören.

 

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