Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zuordnung

1. Begriff: Gegenüberstellung zweier Größen bzw. der Elemente zweier Mengen. - 2. Arten: a) Umkehrbar-eindeutige (ein-eindeutige) Z.: Einem Element der Menge A ist genau ein Element der Menge B zugeordnet. b) Eindeutige Z.: Einem Element der Menge A sind zwei oder mehr genau bestimmbare und zusammenfaßbare Elemente der Menge B zugeordnet. c) Mehrdeutige Z.: Einem Element der Menge A und B sind zwei oder mehr Elemente der Menge B bzw. A zugeordnet. - 3. Bedeutung für das Rechnungswesen: Die ein-eindeutige oder eindeutige Zuordnung ist nach Sichtweise der Einzelkostenrechnung eine notwendige, aber noch nicht hinreichende Bedingung für eine materiell begründete logisch zwingende Zurechnung bzw. für die Anwendung des Identitätsprinzips.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Zunft
Zuordnungsfaktor

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wirtschaftsbevölkerung | city marketing | Solidaritätsbeitrag | Baufinanzierung | risikobewußte Unternehmensführung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum