Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zurechnung

I. Rechnungswesen: 1. I. e. S.: Aufsuchen und Gegenüberstellung solcher Größen (z. B. Erlöse und Kosten; Verbrauchsmengen und Leistungseinheiten; Beschaffungsentgelt oder -ausgaben und Mengeneinheit des beschafften Gutes), die eindeutig zwingend auf einen identischen (dispositiven) Ursprung zurückgeführt werden können (Identitätsprinzip). Von zweckbedingten willkürlichen Zuteilungen, Aufteilungen, Schlüsselungen etc. zu unterscheiden (Anlastung). - 2. I. w. S.: Verrechnung, Aufteilung, Schlüsselung, Zuteilung ohne eindeutig zwingende Begründung. - Vgl. auch Kostenverteilungsprinzipien.
II. Steuerrecht: Bestimmung der Person des Steuerpflichtigen für bestimmte Wirtschaftsgüter; Regelung in § 39 AO. - Vgl. auch wirtschaftliches Eigentum.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Zurechenbarkeit
Zurechnungsfortschreibung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : gemischtöffentliches Unternehmen | Patronatserklärung | Kapazitätsabgleich | Outsourcing | Seefrachtgeschäft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum