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Zunft

1. Entstehung: Im Zeitraum zwischen dem 10. und dem 12. Jahrhundert begannen sich die in den Städten konzentrierten Handwerker nach Berufsarten zusammenzuschließen. Dies geschah teils auf Anordnung des Stadtherrn, der sich dadurch bestimmter marktpolizeilicher Aufgaben (Kontrolle von Qualitätsstandards, Maßen, Gewichten u. a.) entledigen konnte, teils aus eigenem Antrieb, um eine wirksame Interessenvertretung aufzubauen. In diesen genossenschaftlichen Zusammenschlüssen wurde das vorherrschende Nahrungsprinzip mit dem Erwerbsprinzip verbunden, d. h. es sollte eine Wachstumspolitik für die angeschlossenen Gewerbetreibenden verwirklicht werden, jedoch ohne Vollbeschäftigungs-, Einkommens- und Vermögensrisiken und ohne Veränderung der Einkommens- und Vermögensstruktur. - 2. Aufgaben: Die Zunft übernahmen Aufgaben im kirchlichen und sozialen Bereich. Die Hauptbedeutung der Zunft lag im wirtschaftlichen und politischen Bereich: Die "Bruderschaften" nahmen direkten oder indirekten Einfluß auf die Stadtverwaltung; im wirtschaftlichen Bereich bestimmten die Zunft insbes. über Verkaufspreise, Produktionsbedingungen und -mengen, Produktqualität, aber auch über die Berufsausbildung, die Einführung technischen Fortschritts und den Zugang zum Markt. Durch diese wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen wollte die sich zu einem "Kartell" entwickelnde Organisation die Stellung der zugehörigen Handwerkerfamilien schützen und fördern. Mit Hilfe des Zunftzwangs wurde die Zahl der Handwerker reglementiert, denen durch ein System lokaler bzw. regionaler Beschränkungen ein weitgehendes Produktions- und Absatzmonopol garantiert wurde (Bannmeile). - 3. Entwicklung: Mit der Änderung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen insbes. seit der Mitte des 17. Jahrhunderts hin zu der neuen räumlichen Organisation in (landesherrliche) Territorien büßten die Zunft ihre politischen Funktionen im wesentlichen zugunsten der erstarkenden Landesherren ein. Im Rahmen des als "Zunftkompromiß" bezeichneten modus vivendi zwischen den Landesherren und den Zunft wurde eine freiwillige Selbstbeschränkung der Zunft auf die innere Organisation und die bis dato vertretenen Handwerke vereinbart, die den Landesherren die Etablierung anderer Gewerbetreibender insbes. im Bereich der Manufakturen, aber auch als Freimeister (nicht der Zunft angeschlossene Meister) ermöglichte. Die wachsenden Interessengegensätze zwischen Staat und Zunft mündeten in die Gewerbefreiheit, die im Laufe des 19. Jahrhunderts sukzessive in den deutschen Staaten eingeführt wurde. Grundgedanken der Zunft im Sinne innerhandwerklicher Ordnungsfaktoren wurden jedoch bereits zur Jahrhundertwende mit der Errichtung von Handwerkskammern wieder aufgenommen, die seitdem insbes. als Organe der handwerklichen Selbstverwaltung fungieren.

 

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