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Vertretene

Personen, für die kraft Gesetzes oder Rechtsgeschäfts andere Personen mit verbindlicher Wirkung zu handeln befugt sind (z. B. gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte). - Haftung: Vertretene haften für Steuerhinterziehungen oder Steuerverkürzungen, die ihre Vertreter bei Ausübung ihrer Obliegenheiten begehen (70 AO); daneben haften i. d. R. die Vertreter.

 

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Vertreter

 

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