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finanzpolitische Allokationsfunktion

1. Begriff: Beschreibung der Eingriffe des Staatssektors in den Wirtschaftsprozeß, die sich auf die Struktur der Produktion bzw. die Verteilung der Produktionsfaktoren richten; neben der finanzpolitischen Distributionsfunktion und der finanzpolitischen Stabilisierungsfunktion eine der Grundfunktionen der Staatstätigkeit (nach R. A. Musgrave). Vgl. auch Finanzpolitik. - 2. Begründung: Ursache für die Wahrnehmung der Allokationsfunktion durch den Staatssektor ist das Marktversagen: a) Bei den Internalisierungskonzepten (Internalisierung externer Effekte) geht man davon aus, daß spezifische Eigenschaften eines Gutes eine private Produktion verhindern bzw. einschränken, v. a. externe Effekte und/oder die typischen Kriterien kollektiver bzw. öffentlicher Güter. Durch Steuern oder Subventionen stellt der Staat die nicht vorhandene "Pareto-optimale Allokationseffizienz" gem. den Kriterien der Wohlfahrtsökonomik wieder her. - b) Bei den Meritorisierungskonzepten wird der Boden des methodologischen Individualismus verlassen, indem die Entscheidungssouveränität der Wirtschaftssubjekte angezweifelt oder für unvollkommen erklärt wird (theoretische Konzepte sind u. a. Unsicherheit und Risiko). Seitens des Staatssektors werden bestimmte Daten über Höhe und Struktur des Angebots bestimmter Güter festgelegt (z. B. Zuschüsse im Kulturbereich).

 

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