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vertretbare Wertpapiere

Wertpapiere, die entsprechend anderen vertretbaren Sachen im Verkehr zahlenmäßig bestimmt zu werden pflegen, insbes. alle im Kurszettel aufgeführten Papiere, auch mit Blanko-Indossament versehene Namensaktien u. ä. - Zur Sammelverwahrung geeignet (§ 5 DepotG); vgl. Wertpapierverwahrung. - Vertretbarkeit ist Voraussetzung zum Börsenhandel.

 

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