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Markierung

1. Begriff: Art der Beschaffenheitssicherung von Handelswaren durch Festlegung von Wareneigenschaften in Form einer am einzelnen Warenstück bzw. an der Verpackung angebrachten Kennzeichnung. Äußerliche Kennzeichnung als markierte Ware stets erforderlich (im Gegensatz zur Standardisierung). - Die markierte Wareneigenschaft kann sich beziehen: auf den Produzenten, auf die Einhaltung bestimmter Produktionsvorschriften, auf die Verwendung bestimmter Materialien, auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Güteklasse u. s. w. - 2. Vielerlei Formen der M., insbes. Markierung durch Warenzeichen, durch Ausbildung eines Markenartikels (betriebliche M.), durch Gütezeichen und durch die gesetzliche Kennzeichnungspflicht (überbetriebliche M.). - 3. Markierungs-Vorschriften bestehen in vielen Ländern. - 4. Marketingpolitische Bedeutung: vgl. Marketing-Kommunikation II 2a).

 

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