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Solidaritätsbeitrag

Ausgleich, den nicht organisierte Arbeitnehmer anstelle des ersparten Gewerkschaftsbeitrags zu den Kosten gewerkschaftlicher Arbeit zu leisten haben. In Tarifverträgen vorgesehene Regelung; nach fast allgemeiner Auffassung ist eine solche Regelung nicht mehr von der Tarifautonomie gedeckt.

 

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