Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Arbeitgeberdarlehen

Darlehen eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer. - Steuerliche Behandlung: 1. Bei echten Darlehen, bei denen eine angemessene Verzinsung und regelmäßige Rückzahlungsraten vereinbart wurden, wird keine Lohnsteuerpflicht ausgelöst. - 2. Hat der Arbeitgeber Teile des Arbeitsentgeltes durch ein Arbeitgeberdarlehen getarnt (nicht rückzahlbare Beträge), entsteht Lohnsteuerpflicht im Zeitpunkt der Darlehenshergabe (sonstige Bezüge). - 3. Bei Rückzahlung eines bereits versteuerten Darlehens liegen abzugsfähige Werbungskosten für den Arbeitnehmer vor. - 4. Ein später erlassenes, ursprünglich echtes Darlehen wird zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. - 5. Bei zinslosem Arbeitgeberdarlehen oder einem besonders günstigen Zinssatz ist Zinsersparnis u. U. als geldwerter Vorteil Arbeitslohn. Eine Zinsersparnis ist immer dann anzunehmen, wenn der vereinbarte Zinssatz weniger als 6% beträgt; eine Lohnsteuerpflicht kommt nicht in Betracht bei mindestens 6%. - Ab 1989 sind Zinsersparnisse bei einem unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen sowie Zinszuschüsse des Arbeitgebers steuerpflichtig, ausgenommen: (1) Vor dem 1. 1. 1989 aufgenommene Darlehen, wenn die Darlehen mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung in einem im Inland gelegenen Gebäude zusammenhängen, soweit die Zinsersparnisse und -zuschüsse insgesamt 2.000 DM im Kalenderjahr nicht übersteigen; die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Aufwendungszuschüsse sind wie Zinszuschüsse zu behandeln (§ 3 Nr. 68 EStG); gilt bis zum Jahr 2000 (§ 52 II e ESTG). (2) Unabhängig von der Zwecksetzung, wenn die Summe der im Zeitpunkt der Lohnzahlung noch nicht getilgten Darlehen 5.000 DM nicht übersteigt; ist die Darlehenssumme bzw. der -rest höher als 5.000 DM, so ist die Zinsersparnis in voller Höhe steuerpflichtig.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberverbände

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Nonvaleur | homogene Region | Gebietsansässige | Arbeitserlaubnis | Anordnungsbeschluß
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum