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sonstige Bezüge

einmalige Bezüge, Begriff des Lohnsteuerrechts: Insbes. einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden. sonstige Bezüge B. sind u. a.: Weihnachts- und Neujahrszuwendungen; Tantiemen und Gratifikationen, wenn sie nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören; das 13. Monatsgehalt; Urlaubsabfindungen (Entschädigungen für nicht gewährten Urlaub); Jubiläumsgeschenke(-gaben), soweit sie nicht steuerfrei sind (§ 3 LStDV); einmalige Abfindungen an ausscheidende Arbeitnehmer; Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen (Erfindervergütung) 2.). Pauschalierung der Lohnsteuer für s. B. unter bestimmten Voraussetzungen (§ 40 I Nr. 1 EStG); Besteuerung in den anderen Fällen gem. § 39 b III EStG (Lohnsteuer VIII).

 

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