Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Pauschalierung der Lohnsteuer

1. Begriff: Vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Lohnsteuer in einem v. H.-Satz des Arbeitslohnes a) in besonderen Fällen (§ 40 EStG) (Lohnsteuerpauschalierung bei Mahlzeiten auf Fälle, in denen der Arbeitnehmer arbeitstäglich mehr als eine Mahlzeit unentgeltlich oder verbilligt erhält), b) für Teilzeitbeschäftigte (§ 40 a EStG), c) bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen (Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen). - 2. Voraussetzung: Der Arbeitgeber hat die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen, er ist Schuldner der Lohnsteuer. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht berücksichtigt. - 3. Steuersatz: a) Bei Pauschalierung der Lohnsteuer d. L. in besonderen Fällen entweder ein durchschnittlicher v. H.-Satz oder unter bestimmten Bedingungen 25 v. H., b) bei Teilzeitbeschäftigten im Normalfall 25 v. H. (kurzfristige Beschäftigung) oder 20 v. H. (geringfügige Beschäftigung) und bei Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft 3 v. H. sowie c) bei Zukunftssicherungsleistungen 20 v. H.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
pauschalierter Abgabensatz
Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Immission | Kurzarbeitergeld | Feiertagszuschlag | Dichotomisierung | Tochtergesellschaft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum