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Charterverkehr

Verkehr mit Fahrzeugen, insbes. Schiffen oder Flugzeugen, deren Kapazität ganz (Vollcharter) oder teilweise (Teilcharter, Raumcharter) für einen Einsatz, eine Folge von Einsätzen (Reisecharter) oder eine bestimmte Zeit (Zeitcharter) mit Personal gemietet oder gepachtet wurde. - Ohne Personal: Bare Boat Charter.

 

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