Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Dauerwerbesendungen

nach der Bestimmung in den Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten (Fernsehwerbung) Sendungen von mindestens 90 Sekunden Dauer, in denen Werbung redaktionell gestaltet ist, der Werbecharakter erkennbar im Vordergrund steht und die Werbung einen wesentlichen Bestandteil der Sendung darstellt. Der Rundfunkstaatsvertrag vom 31. 8. 1991 legt in § 6 IV nur die Zulässigkeit und Dauergrenze von 1 h/Tag der Dauerwerbesendungen fest und bestimmt, daß sie als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet sein müssen. Die Bestimmungen gelten auch für direkte Angebote an die Öffentlichkeit i. S. von § 27 III Rundfunkstaatsvertrag.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Dauerschuldverhältnis
Dauerwerbung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Asian Development Bank | Sachkapitalerhöhung | Binnenzoll | wirtschaftlicher Wert | Solvenz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum