Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Dienstverpflichtung

gem. Art. 12 a GG zulässige Einschränkung der Berufsfreiheit. - Männer können ab dem 18. Lebensjahr zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Kriegsdienstverweigerer haben Zivildienst zu leisten. Im Verteidigungsfall ist Verpflichtung zu zivilen Dienstleistungen möglich; kann der Bedarf nicht auf freiwilliger Grundlage erfüllt werden, können auch Frauen vom 18. bis 55. Lebensjahr zu derartigen Dienstleisungen herangezogen werden (Art. 12 a IV GG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Dienstverhältnis
Dienstverschaffung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Telefonnetz | Produktionsgeschwindigkeit | Kassationsverfahren | Verbrauchsermittlung | Theorie der Eigentumsrechte
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum