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Ecklohn

tariflich festgesetzter Stundenlohn für die normale Facharbeitergruppe aus dem sich durch prozentualen Zu- oder Abschlag die Tariflöhne für die übrigen Gruppen errechnen lassen, wenn deren Verhältnis untereinander durch Arbeitsbewertung exakt festgelegt ist. - Beispiel: Lohngruppe 1: Ungelernte, Lohngruppe 2: Angelernte, Lohngruppe 3: qualifizierte Angelernte, Lohngruppe 4: Facharbeiter etc. Ecklohn = Tariflohn der Gruppe 4 für Arbeiter über 21 Jahre. Bei Lohnverhandlungen wird vielfach nur noch um die Neufestsetzung des Ecklohn gekämpft.

 

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