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Facharbeiter

aus der tariflichen Praxis übernommene Bezeichnung für: a) denjenigen Arbeitnehmer, der aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf die vorgeschriebene Ausbildungsabschlußprüfung abgelegt hat und auch im erlernten Beruf beschäftigt ist (auch gelernter Arbeiter genannt); b) denjenigen Arbeitnehmer, dessen Fähigkeiten und Kenntnisse denen unter a) gleichzusetzen sind. - Anders: angelernter Arbeiter.

 

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