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Beruf

1. Allgemein: Freie, möglichst kontinuierlich ausgeübte, auf Neigung und Eignung begründete, erlernte und spezialisierte sowie entgeltliche Dienstleistung, die als Funktion einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaft der Befriedigung materieller und geistiger Bedürfnisse dient. - 2. Geschichte: Im Rahmen der vorindustriellen Gesellschaft wurden die Gemeinschaftsaufgaben im wesentlichen im Rahmen der größeren Familie, Dorfgemeinschaft o. ä. gelöst. Im Übergang zur Industriegesellschaft wurde wegen der erforderlichen Spezialisierung diese Art der Organisation der Arbeit durch die berufliche abgelöst: Die Teilaufgaben wurden Inhalt von Berufspositionen. Diese nahmen die volle individuelle Arbeitskraft in Anspruch, wurden durch Arbeitslohn entgolten und stellten damit die materielle Basis einer Kernfamilie dar. Das spezialisierte technische Wissen und die zunehmende Professionalisierung bewirkten wegen der unterschiedlichen sozialen Bewertungen der Berufe eine soziale Schichtung, diese setzt sich auch heute noch fort. - 3. Nach der amtlichen Berufssystematik : Die "auf Erwerb gerichteten charakteristischen Fertigkeiten" und Kenntnisse sowie Erfahrung erfordernden und in einer typischen Kombination zusammenfließenden Arbeitsverrichtungen. Berücksichtigt ist, daß es neben dem erlernten auch den aus der Erfahrung ausgeübten Beruf gibt. Zum Ausdruck kommt (1) die in der Praxis auftretende Arbeitszerlegung (Zuordnung der Spezialarbeiten zum Grundberuf) und (2) die gesetzlichen Vorschriften und Normen für die Berufsausübung (Anerkennung von Ausbildungs- und Anlernberufen nach dem jeweiligen Berufsbild, Vorschriften über die Ausbildungsabschlußprüfung etc.).

 

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