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Eignung

Gesamtheit aller Merkmale und Eigenschaften, die einen Menschen befähigen eine bestimmte Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Hierbei sind diese Merkmale oder Eigenschaften nicht als selbständige Größe sondern immer nur in bezug auf eine bestimmte Tätigkeit. Geeignet ist eine Person in dem Umfang, in dem ihre Merkmale und Eigenschaften den Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit entsprechen. Häufig Eignungsmerkmale wie Wissen, Können, Erfahrung, körperliche Leistungsfähigkeit. - Verfahren zur Feststellung der Eignung sind Tests verschiedenster Form. - Nach Gutenberg drei Eignungsbegriffe: (1) Realisierte E.: Tatsächlich im Betrieb in Anspruch genommene Eignung (2) Latente, nicht in Anspruch genommene, jederzeit realisierbare E., die eine Eignungsreserve des Betriebes darstellt. (3) Latente, nicht ohne weiteres realisierbare E.; um sie zu realisieren, ist eine Um- oder Neuschulung nötig.

 

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