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Kapitalverkehrsteuern

Verkehrsteuern, die den Kapitalverkehr unter Lebenden erfassen. - In der Bundesrep. D. wurden zuletzt nur noch die Gesellschaftsteuer und die Börsenumsatzsteuer erhoben; beide geregelt im Kapitalverkehrsteuergesetz (KVStG) und der Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung (KVStDV). Die Gesellschaftsteuer wurde zum 1. 1. 1992, die Börsenumsatzsteuer zum 1. 1. 1991 abgeschafft.

 

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