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Kapitalverkehrsrichtlinien

mehrere zwischen 1960 und 1988 erlassene EG-Richtlinien zur Verwirklichung der Kapitalverkehrsfreiheit, deren letzte, die Kapitalverkehrsrichtlinien vom 24. 6. 1988, die Kapitalverkehrsfreiheit in der EG mit Wirkung vom 1. 7. 1990 praktisch von allen Beschränkungen befreite. Die Kapitalverkehrsrichtlinien wurden im wesentlichen 1994 durch die Verankerung der Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit im EG-Vertrag ersetzt. Sie behalten Bedeutung als Quelle für die gemeinschtsrechtliche Definition wichtiger Begriffe der Kapitalverkehrsfreiheit.

 

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